Anbei finden Sie wichtige Rahmenbedingungen und Antworten zu häufig gestellten Fragen über die psychotherapeutische Behandlung

Psychotherapie und meiner weiteren Behandlungsangebote beziehen sich ausschließlich auf junge Erwachsene ab 18 Jahren, Erwachsene, ältere Menschen und Hochbetagte.

Die psychotherapeutische Behandlung und die Paartherapie sind je nachdem, welches Setting Sie bevorzugen, online (per Videokonferenz über Therapsy), telefonisch oder in meiner Praxis möglich.

Psychotherapie ist eine wertvolle Investition in sich selbst, die zu Persönlichkeitsentwicklungen führt, die ein Leben lang anhalten!

Ich bin Wahlpsychotherapeutin für alle österreichischen Krankenkassen. Für Sie bedeutet das, dass Sie mein Honorar zunächst selbst bezahlen und Sie danach je nach Krankenkasse, bei der Sie (mit-)versichert sind, von dieser pro Einheit zwischen 33,70€ und 50,50€ rückerstattet bekommen könnten. Einige private Krankenversicherungen erstatten sogar einen höheren Anteil oder übernehmen die Kosten zur Gänze – dies sollte unbedingt vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie (vor dem Erstgespräch!) mit der privaten Krankenversicherungen abgeklärt werden!

Überblick der Kostenzuschüsse für Psychotherapie der Krankenkassen:

ÖGK: 33,70€ (pro 50-Minuten-Einheit)

KFA: 37,00€ (pro 50-Minuten-Einheit)

SVS: 50,50€ (pro 50-Minuten-Einheit)

BVAEB: 50,50€ (pro 50-Minuten-Einheit)

Um den Kostenzuschuss zu bekommen, benötigen die Krankenkassen bis zur 2. Therapieeinheit, folgende ärztliche Bestätigung eingeholt, die sie z. B. von einem:r Hausarzt:ärztin erhalten: 

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.726604&version=1573736099

Ab der 10. Einheit muss, um weiter den Anspruch auf den Kostenzuschuss aufrecht zu erhalten, von der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag auf Erweiterung des Kostenzuschusses genehmigt worden sein. Gerne werde ich diesen Kostenzuschussantrag mit Ihnen gemeinsam zwischen der 5. und 7. Therapieeinheit ausfüllen, damit dieser rechtzeitig bewilligt wird und keine Wartezeit für Sie besteht. Bei näheren Fragen oder Unklarheiten dazu bin ich selbstverständlich sehr gerne für Sie erreichbar! 

 

Beim Kennlern-/Erstgespräch besprechen wir Ihre Themen und Anliegen und klären die Rahmenbedingungen für eine mögliche Behandlung. Wichtig hierbei ist, das gemeinsame Kennenlernen und die Möglichkeit für Sie, zu überlegen und nachzuspüren, ob Sie sich bei mir wohl und verstanden fühlen. Eine tragfähige Beziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in ist ein grundlegender Faktor für eine wirksame Psychotherapie.

Dauer / Einheit: Eine Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten.

Frequenz: In der Regel mache ich mit meinen Klient*innen eine Psychotherapieeinheit pro Woche, da eine solche Regelmäßigkeit und nicht allzu große Abstände zwischen den Einheiten positiv zum psychotherapeutischen Prozess beitragen. Nach Absprache kann die Frequenz auch erhöht werden (z. B. eine Doppeleinheit oder zwei Einheiten in der Woche) oder die Psychotherapie in größeren Abständen erfolgen.

Gesamtdauer: Wie lange eine Psychotherapie andauert, richtet sich vor allem nach der individuellen Problemstellung, der Schwere und der Art des Leidenszustandes sowie dem festgelegten Therapieziel. Eine genaue Prognose über die Gesamtdauer kann somit vorab nicht gegeben werden. In manchen Fällen reichen bis zu 10. Einheiten aus, in anderen benötigt es eine Therapie von einem Jahr oder auch länger. In der Regel werden Sie aber bereits in den ersten 10. Einheiten bedeutsame positive Veränderungen hinsichtlich Ihrem festgelegten Therapieziel und dem möglichen psychischen Leidensdruck erfahren. 

Die Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist immer freiwillig und Sie können zu jeder Zeit die Therapiebehandlung beenden.

Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen, psychotherapeutischen Verschwiegenheit gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes. Die psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie und ist wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt*innen. Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen, dürfen von mir weitergegeben werden.

Psychotherapie ersetzt nicht den Besuch bei Ärzt*innen. Es ist wichtig, dass Sie (wenn vorhanden) vor der Therapie gegebene körperliche Beschwerden medizinisch abklären lassen. Das gilt insbesondere bei psychosomatischen/somatoformen Beschwerden. Diese dürfen als Diagnose immer erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn organische Ursachen für die Beschwerden zuvor medizinisch ausgeschlossen wurden. 

Verantwortungsvoll psychotherapeutisch zu arbeiten bedeutet für mich, auch auf meine persönlichen und fachlichen Grenzen zu achten. Sollte ich zu der Ansicht gelangen, dass Sie bei einem*r anderen Spezialisten*in besser aufgehoben sind, werde ich Ihnen dies offen mitteilen.

Sollten Sie eine vereinbarte Einheit (hierzu zählt auch das Erstgespräch!) nicht wahrnehmen können, ist dies spätestens bis 16 Uhr am Vortag des ausgemachten Termins telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Da vereinbarte Termine für Sie reserviert sind, wird, sollte die ausgemachte Einheit bei solch kurzfristigeren Absagen trotz meiner weiteren Bemühung nicht anderweitig vergeben werden können, diese ausnahmslos zum vollen Stundensatz verrechnet.

Ich biete zudem aber auch immer folgende weitere Option an:  Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht zum Termin in die Praxis, falls dieses Setting von Ihnen ausgewählt wurde, kommen können, dann ist es auch möglich, kurzfristig das Setting auf online oder telefonisch zu wechseln.